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Berufsunfähig - und nun ?
 
Eine der wichtigsten Versicherungen neben der Risikolebensversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie dient dazu, dass Ihnen, wenn Sie Ihren Beruf z. B. durch eine Krankheit nicht mehr ausüben können, kein Einkommensverlust mit schmerzhaften finanziellen Folgen entsteht.

Der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt vor allem darin, dass Sie sich nicht von der Versicherung zuerst auf einen anderen Beruf, in dem Sie ja trotz Ihrer Erkrankung noch Geld verdienen können, verweisen lassen müssen. Waren Sie bspw. als Heizungsbauer tätig, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Sie dazu verpflichten, sich nach einem Bürojob umzusehen, wenn Sie einen solchen noch ausüben können. Diesen Nachteil haben Sie bei der Versicherung auf Berufsunfähigkeit nicht. Wenn Sie nicht mehr als Heizungsbauer arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen. Natürlich sollten Sie sich hierzu auch stets vor dem Abschluss eines Vertrages von mehreren Stellen neutral beraten lassen, da wir Ihnen hier naturgemäß nur etwas allgemeinere Informationen und keine Einzelfallberatung geben können.

Die Leistungen und Bedingungen für einen Versicherungsfall sind, ebenso wie die Höhe des Monatsbeitrages, von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vorher mehrere Angebote einzuholen und genau zu vergleichen. Optimalerweise klärt Sie der Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens hier genau über die Vor- und Nachteile seines Angebotes auf.

Ganz wichtig ist es, dass Sie sehr genau sämtliche bei Vertragsabschluss bekannten, auch ehemaligen, Krankheiten angeben. Auf Angaben Ihres Versicherungsvertreters, dass bestimmte Krankheiten oder Untersuchungen, die Sie schon einmal hatten, ja uninteressant wären und deshalb nicht angegeben werden brauchen, sollten Sie sich keinesfalls verlassen ! Kommt es zum Versicherungsfall und die Versicherungsgesellschaft weist Ihnen falsche oder lückenhafte Angaben zu bisherigen Krankheiten nach, ist sie vollständig von der Leistung frei, da es sich um einen groben Obliegenheitsverstoß handelt. Geben Sie deshalb speziell zu dieser Frage im Zweifel besser zuviel als zu wenig an.

Auch wenn es bereits Gerichtsentscheidungen gibt, die den Versicherer zur Leistung verurteilt haben, falls der Versicherungsvertreter Ihnen sagte, dass bestimmte Vorerkrankungen unwichtig seien - verlassen sollten Sie sich darauf niemals.

Extern: Hedgefonds - Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Private Berufsunfähigkeitsrente vergleichen
 
 
 
     
Günstig = billig ?
 
Billig versichert zu sein, ist nicht immer erste Wahl :

Wie jedes andere wirtschaftlich arbeitende Unternehmen, müssen auch Versicherer jeden Kostenvorteil für sich nutzen und die Beitragsvorteile, die sie der Konkurrenz gegenüber haben, erst einmal erwirtschaften.

Viele Möglichkeiten hierzu bleiben nicht.
 
   
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